Infos
Aktuelle Informationen zur Ausbildung
Informationen zur Praktischen und Theoretischen Ausbildung
Leider dürfen wir unseren theoretischen Unterricht ab sofort nicht
mehr durchführen.
Die praktische Fahrausbildung unter Einhaltung von definierten
Hygienevorschriften ist weiterhin erlaubt.
Hierzu nehmen sie bitte Kontakt per Telefon oder E-Mail mit uns auf.
Sollten sie sich in unserer Fahrschule für die Ausbildung eines Führerscheins
anmelden möchten, sowie Auskünfte erfragen oder ihrer Vorprüfung machen
vereinbaren sie bitte telefonisch einen Termin.
Die Filialen in Mörse und Reislingen erreichen sie unter:
Tel.: 05361/7795511 Mörse
Tel.: 05363/708955 Reislingen
Die Filiale in Barwedel erreichen sie unter:
Tel.: 0151 / 12482904
Wir hoffen auf baldige weitere Lockerungen.
Bleiben sie gesund
Ihre Team der Fahrschule Höfs
Hier finden Sie alle wichtigen Fakten und Informationen rund um den Führerschein.
Was sie für Ihren Führerschein benötigen!
Damit Sie auch wissen was Sie alles benötigen um sich für den Führerschein anzumelden, geben wir Ihnen hier eine kleine Liste an die Hand.
- Personalausweis / bzw. Reisepass
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste Hilfe Bescheinigung
- Antragsgebühr bei dem Straßenverkehrsamt
Erste Hilfe Kurs
Um den Führerschein zu erwerben benötigen Sie eine Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, sprich Sie müssen einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben.
In unserer Fahrschule wird einmal im Monat von Herrn Schedler ein Erste Hilfe Kurs bei uns in der Filiale Mörse angeboten,
wo sie auch den Sehtest absolvieren können.
Unsere Termine:
Bis auf weiteres können wir leider keine Erste Hilfe Kurse anbieten.
Kosten:
Kurs: 40 €
Sehtest: 6 €
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Gültigkeit des Führerscheins
Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet (Gültigkeitsende sie Vorderseite des Kartenführerscheins Ziffer 4b). Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Bei Umtausch ist neben dem Antrag ein neues Passbild einzureichen.