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ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

1) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm⊃3;;.

2) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm⊃3;; Hubraum.

3) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm⊃3; ;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

4) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm⊃3;;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Vorraussetzungen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung Theorie

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
  • 2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Ausbildung Praxis

Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt

Prüfung Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
  • 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte

Prüfung Praxis

55 Minuten Prüfungszeit, Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; 4 von 7 Grundfahraufgaben.