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ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER
(Moped, Mokick) /
DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER /
VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE
1) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm⊃3;;.
2) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm⊃3;; Hubraum.
3) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm⊃3; ;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
4) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm⊃3;;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Vorraussetzungen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung Theorie
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff
Ausbildung Praxis
Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt
Prüfung Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
- 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte
Prüfung Praxis
55 Minuten Prüfungszeit, Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt; 4 von 7 Grundfahraufgaben.