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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Zugmaschinen bis max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger).

Vorraussetzungen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16 bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
18 bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: AM, L

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Ausbildung Theorie

  • 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
  • 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
  • 6 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff

Ausbildung Praxis

  • Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
  • Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängigvon den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.

Prüfung Theorie

  • 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
  • 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte

Prüfung Praxis

70 Minuten Prüfungszeit, Abfahrtkontrolle, Verbinden oder Trennen, Prüfungsfahrt, eine Grundfahraufgabe