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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Zugmaschinen bis max. 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger).
Vorraussetzungen
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (bei Ersterwerb)
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16 bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
18 bis 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Ausbildung Theorie
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 6 Doppelstd. klassenspezifischer Zusatzstoff
Ausbildung Praxis
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
- Die Anzahl der Fahrstunden ist abhängigvon den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
Prüfung Theorie
- 30 Fragen bei Ersterwerb; max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 Fehlerpunkten nicht bestanden, wenn 2 x 5 Fehlerpunkte)
- 20 Fragen bei Erweiterung; max. 6 Fehlerpunkte
Prüfung Praxis
70 Minuten Prüfungszeit, Abfahrtkontrolle, Verbinden oder Trennen, Prüfungsfahrt, eine Grundfahraufgabe